• Betreuungsverein Cloppenburg
    Osterstraße 3
    49661 Cloppenburg
  • 0 44 71 / 91 30-0
  • info@betreuungsverein-cloppenburg.de


Wir schaffen Verbindungen
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  • Ab Mitte Oktober 2019 Beratung in den Gemeinden des Landkreises Cloppenburg

    Sind Sie ehrenamtlicher Betreuer, Angehöriger eines Betreuten, Betroffener oder interessiert, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen?
    Wollen Sie sich informieren und beraten zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
    Oder haben weitere Fragen rund um das Thema Betreuung? Dann kommen Sie in unsere Beratung!
    An folgenden Tagen sind wir nach telefonsicher Absprache vor Ort für Ihr Anliegen zu sprechen (04471 9130 0):

    Barßel : jeden 3. Dienstag im Monat von 9:00 – 10:30 Uhr im Rathaus
    Bösel : jeden 1. Dienstag im Monat von 9:00 – 10:30 Uhr im Rathaus
    Cappeln : jeden 4. Donnerstag im Monat von 11:00 – 12:30 Uhr im Rathaus
    Emstek : jeden 4. Donnerstag im Monat von 9:00 - 10:30 Uhr im Familienservicebüro
    Essen : jeden 4. Montag im Monat von 11:00 – 12:30 Uhr im Seniorenservicebüro
    Friesoythe : jeden 1. Dienstag im Monat von 11:00 – 12:30 Uhr im Rathaus
    Garrel : jeden 2. Montag im Monat von 9:00 -10:30 Uhr im Rathaus
    Lastrup : jeden 4. Dienstag im Monat von 9:00 – 10:30 Uhr im Rathaus
    Lindern : jeden 2. Donnerstag im Monat von 9:00 – 10:30 Uhr im Rathaus
    Löningen : jeden 3. Montag im Monat von 9:00 - 10:30 Uhr im Trauzimmer (Lindenallee 3)
    Molbergen : jeden 2. Donnerstag im Monat von 11:00 - 12:30 Uhr im Rathaus
    Saterland : jeden 3. Dienstag im Monat von 11:00 – 12:30 Uhr im Rathaus Raum D.06


    Eine Beratung in Cloppenburg ist jederzeit nach Vereinbarung unter 04471-9130-0 möglich.

  • Was ist rechtliche Betreuung?
    Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person auf Grund

    • einer psychischen Erkrankung
    • einer körperlichen
    • einer geistigen oder
    • einer seelischen Behinderung

    ganz oder teilweise daran gehindert ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
    Das Gericht bestellt dann eine Person als Betreuer für diejenigen Angelegenheiten ( Aufgabenkreise ), in denen die betroffene Person einer rechtlichen Vertretung bedarf.

    Was sind die Aufgaben eines Rechtlichen Betreuers?
    Die Betreuungsperson vertritt ihren Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgabenkreisen als gesetzlicher Vertreter
    Dabei sind die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen.
    Das Wohl der betreuten Person steht im Vordergrund allen Handelns.
    Über den Verlauf der Betreuung und besondere Vorkommnisse ist dem Amtsgericht jährlich zu berichten.

    Wer wird rechtlicher Betreuer?
    Jede volljährige Person kann vom Gericht zum rechtlichen Betreuer bestellt werden. Dabei hat das Gericht die Vorschläge der Person, die unter Betreuung gestellt werden soll, zu berücksichtigen. Ist die Person hierzu nicht in der Lage bemüht sich das Gericht in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde ( Landkreis ) und dem Betreuungsverein nahe Verwandte, Freunde oder Bekannte zu finden, die bereit und in der Lage sind, diese Aufgabe zu übernehmen.
    Sind solche Personen nicht zu finden wird vom Betreuungsverein versucht eine sozial engagierte Person zu finden, die bereit ist sich als rechtlicher Betreuer um die Belange eine fremden Person zu kümmern.
    Bei schwierigen Fällen werden zunächst berufliche Betreuer eingesetzt.

  • Seit 1994 werden Mitarbeitende des Betreuungsvereins Cloppenburg als rechtliche Betreuungspersonen vom Amtsgericht Cloppenburg bestellt.

    Der Betreuungsverein Cloppenburg beschäftigt hauptberufliche Mitarbeitende. Weiter sind freiberufliche Honorarkräfte für den Verein tätig.

    Durch diese personelle Ausstattung ist der Verein in der Lage, dem Amtsgericht Cloppenburg ortsnahe, qualifizierte und mit dem notwendigen Fachwissen ausgestattete Betreuende vorzuschlagen.

    So stellt der Verein seit über 10 Jahren u. a. Mitarbeitende zur Verfügung, die durch ihre russischen Sprachkenntnisse dem erheblichen Anteil von Zuwanderern mit diesem Migrationshintergrund gerecht werden. In diesem Aufgabenfeld wird seit Jahren der Verein auch von benachbarten Amtsgerichten mit Betreuungen betraut.

    Die Mitarbeitenden werden durch Fortbildungen, Supervisionen und Fallbesprechungen unterstützt, um die vielfältigen Anforderungen professioneller Betreuungsarbeit erfüllen zu können.

    Die Betreuungsarbeit finanziert sich durch Vergütungen, die entsprechend dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom Amtsgericht festgesetzt werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich danach, ob die betreute Person zu Hause oder in einem Heim lebt, vermögend oder mittellos ist und wie lange die Betreuung schon besteht.

    Trotz der sehr knapp bemessenen pauschalen Stundenkontingente versuchen alle Mitarbeitenden dem Auftrag des Gesetzgebers nach einer individuellen, den Wünschen und dem Wohl der betreuten Person zu entsprechen und den Betroffenen ein Leben in Würde zu ermöglichen.

    Der Betreuungsverein Cloppenburg betreut aktuell etwa 180 Personen im Landkreis Cloppenburg.

  • Von Beginn an ist die Arbeit mit und für ehrenamtliche Betreuungspersonen ein Hauptanliegen des Betreuungsvereins. So gelingt es dem Verein schon seit Jahren für alle hilfsbedürftigen Personen, die eine ehrenamtliche Betreuung benötigen, engagierte Menschen zu finden, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit sind. Für alle im Landkreis tätigen ehrenamtlichen Betreuende bietet der Verein

    • Informationsabende
    • Fortbildungen
    • Seminare und auch
    • Einzelberatung an.

    Zunehmend in Anspruch genommen wird auch das Beratungsangebot des Vereins zu Vorsorgevollmachten. Hier sieht der Verein die Möglichkeit, den ständig steigenden Betreuungszahlen entgegenzuwirken. Dieses Angebot kann der Betreuungsverein allen Interessierten kostenlos anbieten.
    Ermöglicht wird dies u. a. durch die Mitgliedsbeiträge der Einzelpersonen und Kommunen, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl den Verein unterstützen, die Zuschüsse vom Landkreis Cloppenburg und vom Land Niedersachsen sowie durch Spenden.