• Betreuungsverein Cloppenburg
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    49661 Cloppenburg
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Wenn jemand durch Alter, Unfall oder Krankheit seine persönlichen Angelegenheiten selber nicht mehr regeln kann wird gerade den Angehörigen unangenehm klar, dass sie nicht gesetzlicher Vertreter ihres Ehepartners oder volljährigen Kindes sind. Durch die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung ( früher „Vormundschaft“ ) eingerichtet wird, die mit hohem Verwaltungsaufwand, einem gerichtlichen Verfahren und auch Kosten verbunden ist.
 
In einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson eingesetzt werden, die alle Dinge so regelt, wie es den eigenen Wünschen entspricht. Die Vollmacht kann auch eine Patientenverfügung umfassen.
 
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Dementsprechend gibt es auch kein allgemeingültiges Formular, dafür aber eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen.
 
Der Betreuungsverein aktualisierte im Juli 2020 eine Vorsorgevollmacht,  die leicht verständlich, umfassend und eindeutig ist. Selbstverständlich sind bestehende Vorsorgevollmachten weiterhin gültig. Unseren Vorschlag können Sie gerne im Rahmen einer umfassenden Beratung im Betreuungsverein Cloppenburg e.V. nach Terminvereinbarung erhalten. 
 
Um eine Vorsorgevollmacht erteilen zu können müssen 2 wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die bevollmächtigende Person muss geschäftsfähig sein und mindestens einem Menschen so vertrauen, dass diese bevollmächtigt werden soll.
 
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abfassen möchten, sollten Sie sich informieren, damit die Vollmacht auch Ihren Wünschen entsprechend eingesetzt werden kann.

Hierfür stehen Ihnen die Notare und Rechtsanwälte, die Betreuungsbehörde im Landkreis Cloppenburg (Tel.: 04471-15-240 ) und die VereinsbetreuerInnen des Betreuungsvereines gerne zur Verfügung (Terminvereinbarung unter Tel. 04471-91300)

„Wir empfehlen Ihnen vor dem Ausfüllen der Vorsorgevollmacht eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen.“