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Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern und der Empfehlung des Rechtsausschusses

Das Aktionsbündnis aus den anhängenden Verbänden und Betreuungsvereinen möchte kurzfristig eine Stellungnahme übersenden. Wir erachten den am 29.01.2025 im Rechtsausschuss des Bundestages beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern als nicht ausreichend.
Wir erkennen die nachträglich eingebrachte Evaluierung innerhalb 2 Jahren als notwendig, müssen jedoch darauf hinweisen, dass mit den vorliegenden Vergütungssätzen keine bedarfsgerechte Finanzierung gestaltet wurde. Die unter optimalen Bedingungen kalkulierten 12,7 Prozent wären selbst bei Erreichen nicht geeignet, um die allgemeine Kostensteigerung und die Tarifabschlüsse zu kompensieren. Wir halten daher an unseren Forderungen fest:

Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der Vergütung der beruflichen Betreuer*innen um angebliche 12,7 % - bei gleichzeitigem Wegfall der 7,50 € Inflationsausgleichszahlung pro Monat - bleibt weit hinter den erforderlichen 30 % zurück. Diese Diskrepanz ist besonders bedenklich und unseriös, da laut Evaluationsbericht alleine die Erhöhung der Tarifentgelte seit 2019 14,01 % beträgt.
Darüber hinaus basiert die prozentuale Erhöhung auf einer Finanzierung, die bereits 2019 nicht kostendeckend war. Die damals ausgewiesene 17 % Erhöhung wurden real nie erreicht. Das Defizit zeigt sich besonders in der häufigsten Fallkonstellation bei mittellosen betreuten Menschen in eigener Wohnung und besonderen Wohnformen.

Die Annahme einer Kostensteigerung von lediglich 2 % für den Zeitraum von 2025 bis mindestens 2027, wenn nicht sogar darüber hinaus, ist völlig unrealistisch. Schon nach der letzten Erhöhung 2019 hat sich bewiesen, dass eine solche Annahme nicht sachgerecht ist. Alleine für 2025 wird allgemein im Bereich des öffentlichen Dienstes mit einer Personalkostensteigerung von 6 % kalkuliert.

Die fehlende Dynamisierung hat Planungsunsicherheit zur Folge und fordert für alle Seiten nach wenigen Jahren wieder einen großen Anpassungsaufwand. Das ist zu vermeiden.

"Das Gutachten “Kosten eines Arbeitsplatzes 2023/24“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt, Seite 25) wird im Entwurf angeführt, jedoch werden die Systematik und Werte nicht konsequent angewendet. Zudem liegen die Werte für 2025 deutlich höher (ca. 85.000,- Personalkosten + 9.700,- Sachkostenpauschale + 17.120,- Verwaltungsgemeinkosten [20% der Personalkosten] = 111.820,-).

Da korrektes Rechnen bei BetreuerInnen als eine Grundqualifikation vorausgesetzt wird, fühlen sich die BetreuerInnen und Betreuungsvereine bei der Präsentation derartiger Zahlen in ihrer Not nicht ernstgenommen.

Der zeitliche Mehraufwand der Betreuer durch die Betreuungsrechtsreform 2023 wird bei den Fallpauschalen in keiner Weise berücksichtigt. Dabei zeigt die Evaluation, dass sich der Aufwand für Gespräche mit den Betreuten zur Förderung einer selbständigen Besorgung ihrer Angelegenheiten, wie in § 1821 BGB gefordert, deutlich erhöht hat.

Auch die steigende Tendenz der im Einzelfall anfallenden erheblichen Dolmetscherkosten, finden keine gesonderte Berücksichtigung bei den Sachkosten.

Wir bieten daher den Abgeordneten des Bundestages, insbesondere des Rechtsausschusses wiederholt an – Besuchen Sie uns! Begleiten Sie uns bei unserer Arbeit, um ein Bild haben zu können!